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Anfragen besorgter Kunden mit Antwort:

Anfrage:

<antik.xxxxxxxx@aon.at> schrieb:
> Einen schönen Ostersonntag
> Sind sie "eingetragener Sachverständiger" für Kunst & Antiquitäten allgemein, speziell für Möbel, oder glauben sie blos nur wegen "ihre" Erfahrung Wertgutachten oder sonstige wertrelevanten Gutachten abgeben zu können bzw. abgeben zu dürfen.Übernehmen sie für ihre Aussagen irgendwelche Haftungen oder geben sie bloß ihre Meinung ab? Mir als alteingesessenen Kunst & Antiquitätenhändler mit über 400 qm Ausstellungsfläche in zwei Innenstadtgeschäften und seriösen Kaufmann würde es nie einfallen gegen Geld jemanden über ein Stück zu beraten, welches ich selbst nicht im Original gesehen habe. Ich rate ihnen sich einmal bei einem Anwalt bzw. ihrer zuständigen Wirtschaftskammer erkundigungen einzuholen welche Konzequenzen dies für sie mit sich bringen kann. Egal wie langjährig ihre Erfahrung ist, alte "gute Fälschungen", umbauarbeiten usw. können sie unmöglich an einem Foto erkennen, geschweige den Wert. Denn die Qualität, der Zustand, das Alter, das Original, uvam. bildet den Preis!
> und da sich jeder über die Gefahren von Onlineauktionen bewusst sein sollte muß auch jeder für sich selbet wissen, in wie weit er ein Risiko eingehen will. Ich denke ihre Vorgehensweise wiederspricht jeglichem gestatteten und erlaugten Gesetzen. Sollte ich nochmals ihre diesbezüglichen Angebote finden, werde ich dies den zuständigen Stellen melden und diese sollen dann entscheiden, was erlaubt und was strafbar ist. Eine kurze Stellungnahme ihrerseits würde mich interessieren. So verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und der spannung ob sie mir zurück mailen oder nicht. xxxxxxx

Antwort:

Betreff: Re: Fragen fuer den Verkaeufer - Artikelnummer 853435649
Absender: Lothar M.F. Bossmann
Empfänger: xxxxxxxxxxl@aol.com
Datum: 31. Mar 2002 21:09

 
Hallo Herr xxxxxxxxx,
es gibt keine "eingetragenen" sondern private sachverständige Gutachter oder "vereidigte Sachverständige Gutachter" wobei die Handwerkskammern keine Spezialisierung, z.B Antike Möbel zur Vereidigung vorschlagen, sondern nur z.B. für das Schreinerhandwerk, zudem muß man Meister sein.
Ich bin über die Probleme (z.B. Regreß) bestens informiert, ich habe alle Lehrgänge bei der Industrie u.HK, mit Abschluß-Diplom bestanden (siehe Lehrgänge in Schloß Raesfeld, Akademie des Handwerks)und ich bin Restaurationsmeister.
Ich bin seit Jahren als Gutachter für Versicherungen aktiv.
Nun zu meinem Angebot:
1. es kann keiner erwarten für 25 Euro ein umfassendes Gutachten zu bekommen.
2. Ich werde auch keine gute Fälschung am Bildschirm erkennen. Aber ich weiß was und wie gefälscht wird. Und ich werde den Anbieter im Zweifelsfall anschreiben und Ihn um Stellungnahme bitten.
3. niemand wird meine Gutachtertätigkeit in Anspruch nehmen, der ein Möbel für 100 Euro ersteigert, sondern nur die, die gute und wertvolle Möbel kaufen wollen. Und diese Kunden sollte jeder seriöse Händler pflegen und nicht mit Fälschungen verprellen. Leider gibt es für diese Kunden kein Schutz von Seiten der Justiz. Verschiedene Gerichtsurteile haben Begriffe wie "original" antik" "echt alt" usw verwässert. Und wenn wir für echte, alte und antike Möbel das Geld bekommen wollen, was sie wert sind, dürfen wir nicht zulassen, das sie mit Preisen von Repros konkurrieren müssen.
Wenn Sie keine Repros als Antiquität verkaufen, müßten Sie sich auf meine Seite stellen.
Gruß vermoebler
 
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Stand: 23. January 2008 Zugriffszähler