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Anfragen besorgter Kunden mit Antwort:
Anfrage:
<antik.xxxxxxxx@aon.at> schrieb:
> Einen schönen Ostersonntag
> Sind sie "eingetragener Sachverständiger" für Kunst & Antiquitäten allgemein,
speziell für Möbel, oder glauben sie blos nur wegen "ihre" Erfahrung
Wertgutachten oder sonstige wertrelevanten Gutachten abgeben zu können bzw.
abgeben zu dürfen.Übernehmen sie für ihre Aussagen irgendwelche Haftungen oder
geben sie bloß ihre Meinung ab? Mir als alteingesessenen Kunst &
Antiquitätenhändler mit über 400 qm Ausstellungsfläche in zwei
Innenstadtgeschäften und seriösen Kaufmann würde es nie einfallen gegen Geld
jemanden über ein Stück zu beraten, welches ich selbst nicht im Original gesehen
habe. Ich rate ihnen sich einmal bei einem Anwalt bzw. ihrer zuständigen
Wirtschaftskammer erkundigungen einzuholen welche Konzequenzen dies für sie mit
sich bringen kann. Egal wie langjährig ihre Erfahrung ist, alte "gute
Fälschungen", umbauarbeiten usw. können sie unmöglich an einem Foto erkennen,
geschweige den Wert. Denn die Qualität, der Zustand, das Alter, das Original,
uvam. bildet den Preis!
> und da sich jeder über die Gefahren von Onlineauktionen bewusst sein sollte
muß auch jeder für sich selbet wissen, in wie weit er ein Risiko eingehen will.
Ich denke ihre Vorgehensweise wiederspricht jeglichem gestatteten und erlaugten
Gesetzen. Sollte ich nochmals ihre diesbezüglichen Angebote finden, werde ich
dies den zuständigen Stellen melden und diese sollen dann entscheiden, was
erlaubt und was strafbar ist. Eine kurze Stellungnahme ihrerseits würde mich
interessieren. So verbleibe ich mit freundlichen Grüßen und der spannung ob sie
mir zurück mailen oder nicht. xxxxxxx
Antwort:
Betreff: |
Re:
Fragen fuer den Verkaeufer - Artikelnummer 853435649 |
Absender: |
Lothar M.F. Bossmann |
Empfänger: |
xxxxxxxxxxl@aol.com |
Datum: |
31.
Mar 2002 21:09 |
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Hallo
Herr xxxxxxxxx,
es gibt keine "eingetragenen" sondern private sachverständige Gutachter
oder "vereidigte Sachverständige Gutachter" wobei die Handwerkskammern
keine Spezialisierung, z.B Antike Möbel zur Vereidigung vorschlagen,
sondern nur z.B. für das Schreinerhandwerk, zudem muß man Meister sein.
Ich bin über die Probleme (z.B. Regreß) bestens informiert, ich habe alle
Lehrgänge bei der Industrie u.HK, mit Abschluß-Diplom bestanden (siehe
Lehrgänge in Schloß Raesfeld, Akademie des Handwerks)und ich bin
Restaurationsmeister.
Ich bin seit Jahren als Gutachter für Versicherungen aktiv.
Nun zu meinem Angebot:
1. es kann keiner erwarten für 25 Euro ein umfassendes Gutachten zu
bekommen.
2. Ich werde auch keine gute Fälschung am Bildschirm erkennen. Aber ich
weiß was und wie gefälscht wird. Und ich werde den Anbieter im
Zweifelsfall anschreiben und Ihn um Stellungnahme bitten.
3. niemand wird meine Gutachtertätigkeit in Anspruch nehmen, der ein Möbel
für 100 Euro ersteigert, sondern nur die, die gute und wertvolle Möbel
kaufen wollen. Und diese Kunden sollte jeder seriöse Händler pflegen und
nicht mit Fälschungen verprellen. Leider gibt es für diese Kunden kein
Schutz von Seiten der Justiz. Verschiedene Gerichtsurteile haben Begriffe
wie "original" antik" "echt alt" usw verwässert. Und wenn wir für echte,
alte und antike Möbel das Geld bekommen wollen, was sie wert sind, dürfen
wir nicht zulassen, das sie mit Preisen von Repros konkurrieren müssen.
Wenn Sie keine Repros als Antiquität verkaufen, müßten Sie sich auf meine
Seite stellen.
Gruß vermoebler |
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